ÜBER DEN BETREUUNGSVEREIN MITEINANDER E.V.

Eine Aufgabe des Betreuungsvereins ist es, die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer, die sich einer anspruchsvollen und verantwortlichen Arbeit stellen, durch professionelle Beratung sowie dem Angebot von spezifischen Fortbildungen, zu unterstützen und in der teilweise belastenden Tätigkeit mit fachlichem Rat zur Seite zu stehen.

Bei der Wahrnehmung von Betreuungstätigkeiten müssen die Wünsche und Anliegen der Betreuten einbezogen werden. Dieser auch im Gesetz geregelte Aspekt ist ein selbstverständlicher ethischer Grundsatz der verantwortungsvollen Arbeit. Das Wohl der Betreuten steht hierbei im Vordergrund. Jede Betreuung soll im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Selbstständigkeit und zur Selbstverantwortung bei den Betreuten führen und ihre individuellen psychischen wie physischen Ausgangslagen berücksichtigen. Wichtig sind der persönliche Kontakt und die mitmenschliche Beziehung zu den häufig isoliert lebenden und vereinsamten Menschen.

Unsere Leistungen

Die Arbeit des Vereins richtet sich nach gesetzlichen Bestimmungen (z. B. § 1896 ff. BGB sowie § 1908f BGB) und der Vereinssatzung. Vereinszwecke sind insbesondere:

  • Durchführung von Betreuungen
  • Beschäftigung von Vereinsbetreuern
  • Werbung ehrenamtlicher Betreuer
  • Beratung, Unterstützung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer und Bevollmächtigter
  • Information über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Öffentlichkeitsarbeit

Zusammenarbeit

Hierbei arbeitet der Verein insbesondere zusammen mit:

  • Betreuungsgericht
  • Betreuungsbehörde
  • Krankenhäusern
  • Heimen
  • Ämtern
  • Verbänden
  • Selbsthilfegruppen